Satzung


Die Aufgaben und Ziele der DVMB und ihre organisatorische Gliederung sind in unserer  Satzung verbindlich festgelegt. Zweck des Vereins nach Paragraph 2 ist im Besonderen:

  • zur Verbesserung der körperlichen und seelischen Gesundheit, der Lebenstüchtigkeit sowie der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der Betroffenen beizutragen, insbesondere Betroffene im Frühstadium ihrer Erkrankung besonders zu fördern;
  • Informationen über medizinische, sozial- und versicherungsrechtliche Fragen zu vermitteln sowie in Fällen, die mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen, die Mitglieder und deren Angehörige zu beraten;
  • den Erfahrungsaustausch unter den Betroffenen sowie freundschaftliche Beziehungen zu vermitteln und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken;
  • die Interessen der Betroffenen allein und gemeinsam mit ähnlichen Selbsthilfe- und Behindertenorganisationen gegenüber der Gesellschaft und dem Gesetzgeber zu vertreten;
  • die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Vereinigungen ähnlicher Art sowie mit Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens zu pflegen;
  • die wissenschaftliche Erforschung der Erkrankung zu fördern und die Forschungsergebnisse den Betroffenen bekannt zu machen.

Die Satzung wurde am 09.09.2023 zur Mitgliederversammlung in Jena beschlossen.